Spanischsprachige Betreuung
Rechtliche Herausforderungen machen nicht an Landesgrenzen Halt – genau deshalb biete ich als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit spanischen Sprachkenntnissen meine anwaltliche Beratung auch zweisprachig auf Deutsch und Spanisch an.
In den sensiblen Bereichen des Arbeitsrechts und Arzthaftungsrechts unterstütze ich spanischsprachige Mandantinnen und Mandanten mit juristischer Klarheit und kulturellem Verständnis – ganz gleich, ob sie in Deutschland leben, aus Spanien kommen oder mit einem grenzüberschreitenden Sachverhalt konfrontiert sind.
Als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt konzentriere ich mich auf die deutsche Rechtsordnung, kann Ihnen jedoch durch meine Sprachkompetenz, Kontakte und interkulturelle Erfahrung dabei helfen, rechtliche Anliegen zwischen beiden Ländern zu koordinieren und zu vermitteln.

