Anwalt für Arzthaftungsrecht

Medizin soll heilen und nicht schaden.

Doch auch Angehörigen von Heilberufen passieren Fehler, manchmal mit schlimmen Folgen. Fehldiagnosen, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler – und plötzlich stehen Sie als geschädigter Patient vor gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Herausforderungen.

Als Anwalt für Arzthaftungsrecht helfe ich Patienten dabei, zu ihrem Recht zu kommen – mit Einfühlungsvermögen, Sachverstand und Entschlossenheit.

Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtliche Bewertung von ärztlichen Behandlungsfehlern und medizinischen Kunstfehlern
Durchsetzen von Schmerzensgeldansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen wie zum Beispiel Verdienstausfall, Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Reisekosten, Umbaukosten und Pflegedienstleistungen
Prozessführung auf Seiten der Patienten in Arzthaftungsverfahren
Außergerichtliche Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherern
Unterstützung bei Problemen im Kranken-Versicherungsrecht

Empathisch und engagiert – Ihr Anwalt für Arzthaftung auf Patientenseite

Als Patientenanwalt vertrete ich ausschließlich Patientinnen und Patienten – mit juristischer Spezialisierung und persönlicher Überzeugung. Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang zum Fachanwalt für Medizinrecht sowie regelmäßige Fortbildungen machen mich zu einem kompetenten Ansprechpartner für anspruchsvolle, medizinrechtliche Fragestellungen.

Viele Opfer von Kunstfehlern denken, dass „man da sowieso nichts machen kann“ und dass die Behandler am längeren Hebel sitzen. Doch das stimmt nicht – das Patientenrechtegesetz schützt Patienten und ermöglicht es ihnen, ihre Rechte besser durchzusetzen.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns herausfinden, welche Rechte Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie mich und schildern mir Ihren Sachverhalt. Ich bin für Sie da und kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

FAQ

Anwälte, die im Arzthaftungsrecht spezialisiert sind, berechnen ihre Kosten entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder über eine Honorarvereinbarung. Die Kosten hängen sehr stark vom Einzelfall ab, insbesondere vom Streitwert, dem Arbeitsaufwand und der Art der Tätigkeit.

Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollte man die Beratung eines Anwalts für Arzthaftungsrecht in Anspruch nehmen, da dieses Rechtsgebiet sehr komplex ist. Idealerweise sollte dieser Rechtsanwalt ausschließlich Patientinnen und Patienten vertreten.

Das Arzthaftungsrecht regelt die zivilrechtliche Verantwortung von Behandlern (z.B. Ärzte) gegenüber Patienten, wenn es bei einer Behandlung zu Fehlern kommt. Es umfasst Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, zum Beispiel bei fehlerhaften Operationen oder Therapien, Geburtsschäden, mangelhafter Aufklärung oder Dokumentationsmängeln.

Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht hilft Patienten dabei, Behandlungsfehler rechtlich zu bewerten, medizinische Unterlagen zu sichern und ihre Ansprüche durchzusetzen. Er berät sie in allen Fragen der Arzthaftung, bespricht mit ihnen das Vorgehen und begleitet diese durch außergerichtliche Verhandlungen oder Gerichtsverfahren. Er sorgt dafür, dass die Patientenrechte gegenüber Ärzten, Kliniken oder Versicherungen gewahrt bleiben.

Ja, ich vertrete als Anwalt für Arzthaftungsrecht Patienten bundesweit. Die Kommunikation mit den Mandanten kann problemlos über Videokonferenzen, E-Mail und Telefon erfolgen. Für Gerichtstermine oder außergerichtliche Verhandlungen vor Ort reise ich natürlich an.

Das Medizinrecht ist ein sehr komplexes Fachgebiet und umfasst nicht nur die Arzthaftung, sondern zum Beispiel auch das Berufsrecht für Heilberufe oder das Gesundheitsrecht. Anwälte für Arzthaftungsrecht sind Anwälte, die sich auf diesen Teil des Medizinrechts spezialisiert haben. Sie werden dann wichtig, wenn Patienten den Verdacht haben, dass durch einen Behandlungsfehler, mangelhafte Aufklärung oder fehlerhafte Dokumentation ein Schaden entstanden ist. Je früher man sich beraten lässt, desto besser lassen sich Ansprüche sichern und Fehler aufklären.

Beide Anwälte sind im Arzthaftungsrecht als Teil des Medizinrechts tätig. Der Unterschied besteht darin, dass der Patientenanwalt ausschließlich die Seite der Patienten vertritt. Ich vertrete nur Patienten und nicht die Behandlerseite (z.B. Ärzte). Ich bin daher im Bereich des Arzthaftungsrechts als Patientenanwalt tätig.

Ein guter Anwalt zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass er transparent kommuniziert, zuhört und verlässlich ist. Meine Mandanten können Transparenz, Empathie, Zuverlässigkeit und Engagement von mir erwarten.