Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeit soll stärken, nicht spalten.

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Auseinandersetzungen sind oftmals sehr emotional aufgeladen. Ob Vertrag, Abmahnung oder betriebsbedingte Kündigung – als Anwalt für Arbeitsrecht stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Beratung bei Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Mandanten
Strategische Beratung von Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Arbeitsverhältnis zum Beispiel bei Arbeitszeit, Urlaub, Lohn, Krankheit, Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit

Spezialisiert im Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung als Personalprofi

Mit meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung in Personalabteilungen internationaler und nationaler Unternehmen sowie als langjähriger Syndikusrechtsanwalt verfüge ich über tiefgehendes Fachwissen und eine umfassende Qualifikation für arbeitsrechtliche Fragestellungen. Ich weiß, was Unternehmen brauchen, kenne aber auch die Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden. Ich analysiere Ihre Situation mit Blick für Details, prüfe Ihre Ansprüche mit Expertise und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen – sei es durch gezielte Verhandlungen oder eine entschlossene rechtliche Vertretung. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihre Interessen sichert.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Warten Sie nicht, bis aus Unsicherheit ein Konflikt entsteht. Kontaktieren Sie mich gerne und schildern Sie Ihr Anliegen – wir sind für Sie erreichbar und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.

FAQ

Anwälte für Arbeitsrecht berechnen ihre Kosten entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über eine Honorarvereinbarung. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, insbesondere vom Streitwert, dem Arbeitsaufwand und der Art der Tätigkeit. Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht sollte eingeschaltet werden, sobald es zu Unsicherheiten oder Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt. Dies kann eine Vielzahl von Sachverhalten betreffen, wie zum Beispiel die Frage ob Abmahnungen oder Kündigungen wirksam sind, ob es sich lohnt einen Aufhebungsvertrag zu schließen oder ob ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften in Bezug auf Diskriminierung, Gehalt, Arbeitszeit oder Urlaub vorliegt. Je früher sich Betroffene die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht holen, desto besser lassen sich Rechte sichern und Fehler vermeiden.

Eine Erstberatung kostet 190 € zuzüglich 19% zuzüglich Kommunikationspauschale in Höhe von 20 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Erstberatung ist gesetzlich geregelt (§ 34 RVG). Die Erstberatung umfasst die Klärung des Sachverhalts, eine erste rechtliche Einschätzung, die Beantwortung konkreter Fragen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und die Information über mögliche Folgekosten. Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Die Kosten für die Erstberatung werden bei einer nachfolgenden Beauftragung des Anwalts für Arbeitsrecht auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.

  • Bei Vertragsprüfung: Je nachdem, wer die Prüfung des Arbeitsvertrags in Auftrag gibt, zahlt entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Kosten. Abgerechnet wird nach Aufwand.
  • Bei Ansprüchen von Arbeitnehmern in Deutschland (z.B. Lohnklagen, Urlaubsansprüche, Zeugnisstreitigkeiten): Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten ist der Streitwert, welcher sich nach der Höhe der Forderung richtet. Die Kosten des Rechtsanwalts in erster Instanz trägt jede Partei selbst. Die Gerichtskosten des Arbeitsgerichts trägt die unterlegene Partei. Haben Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, trägt in der Regel die Versicherung die Kosten. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe, welche die Kosten deckt.
  • Bei Kündigungsschutzklagen: Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Hierbei werden in der Regel 3 Monatsgehälter angesetzt. Die Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Partei selbst. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen.

Das Kündigungsschutzgesetz sieht keinen generellen Anspruch auf Abfindung vor. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen ein Anspruch entstehen kann. Ein Anwalt für Arbeitsrecht klärt den Sachverhalt auf, bewertet diesen juristisch und kann eine gerechte Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Dies ist von vielen Faktoren im Einzelfall abhängig, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und auch den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen und Vorgaben. In der Regel ist es jedoch so, dass Abfindungen gezahlt werden, um eine Einigung zu erzielen und ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zu lösen. Die Erfolgsquote bei Einschaltung eines Anwalts ist in den meisten Fällen höher, als wenn man die Abfindung allein verhandelt.

Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt darf nur nach deutschem Recht beraten und ist bei ausländischem Recht rechtlich eingeschränkt – es sei denn, er arbeitet mit einem lokalen Anwalt zusammen oder ist dort ebenfalls zugelassen. Bei grenzüberschreitenden Fällen mit deutschem Bezug kann er jedoch durchaus unterstützend tätig sein.

Ich fokussiere mich auf das individuelle Arbeitsrecht und berate daher keine Betriebsräte im kollektiven Arbeitsrecht. Sollte es sich jedoch um ein individualrechtliches Anliegen eines Betriebsratsmitglieds handeln, berate ich auch diese als Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz.

Ein schlechter Anwalt lässt sich oft an bestimmten Warnsignalen erkennen – etwa wenn Rückmeldungen an Mandanten ausbleiben, Fristen versäumt werden oder unrealistische Erfolgsaussichten versprochen werden. Ein guter Anwalt hingegen kommuniziert offen, hört zu und bleibt fachlich sowie menschlich verlässlich. Meine Mandanten können von mir einen transparenten, empathischen, fairen und zuverlässigen Umgang erwarten.

Eine kostenfreie Rechtsberatung kann ich leider nicht anbieten. Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zum einen können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem Schein übernimmt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung. Zum anderen lohnt es sich zu prüfen, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen – viele Versicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung ganz oder teilweise. Auf diese Weise erhalten Sie die notwendige rechtliche Unterstützung, ohne dass Sie die Kosten allein tragen müssen.