Kosten

Ich lege großen Wert auf eine klare und transparente Kostenstruktur. Vor der Beauftragung erstelle ich anhand der vorliegenden Informationen eine Kostenschätzung, damit Sie wissen, welche finanziellen Aufwendungen auf Sie zukommen.

In aller Regel werden die Kosten für meine Dienstleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Die Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bemisst sich in der Regel nach der Höhe des zugrunde liegenden Gegenstandswertes und unterscheidet nach den verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts und dessen Umfang.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich auf Wunsch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Bei einer Zusage übernimmt die Versicherung je nach Leistungsumfang die Kosten.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt in der ersten Instanz jede Seite die Kosten des Rechtsanwalts selbst, unabhängig davon, welche Seite die Rechtstreitigkeit gewinnt. Kommt es zu einem Vergleich, entfallen gemäß den gesetzlichen Regelungen die Gerichtsgebühren. Gern berate ich Sie dazu für Ihren konkreten Fall.

Bei arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten entstehen Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren und Kosten für Gutachten, welche grundsätzlich von der unterliegenden Seite getragen werden. Es gibt je nach Fallkonstellation kostengünstige Möglichkeiten, wie zum Beispiel die kostenfreien Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, welche im Einzelfall sinnvoll sein können. Gern berate ich Sie dazu für Ihren konkreten Fall.